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   OLG Hamm, 02.09.2004 - 3 Ss 301/04   

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https://dejure.org/2004,18860
OLG Hamm, 02.09.2004 - 3 Ss 301/04 (https://dejure.org/2004,18860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2004 - 3 Ss 301/04 (https://dejure.org/2004,18860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2004 - 3 Ss 301/04 (https://dejure.org/2004,18860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen einer angeklagten und einer nichtangeklagten Tat

  • Judicialis

    StGB § 242; ; StGB § 259; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242; StGB § 259; StPO § 265
    Wahlfeststellung; Diebstahl; Hehlerei; Anklage; rechtlicher Hinweis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1999 - 2 Ss 31/99

    Voraussetzungen einer wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 3 Ss 301/04
    Eine Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage ist aber nur zulässig, wenn beide Tatalternativen, die in Frage kommen, Gegenstand des angeklagten Verfahrens sind, während Wahlfeststellungen zwischen einer angeklagten und einer nichtangeklagten verfahrensrechtlich selbstständigen Tat nicht zulässig ist (BGH NJW 1984, 2109; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 304; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 264 Rdnr. 22 m.w.N.).

    Vielmehr genügt die Zurückverweisung an das Amtsgericht, um eine neue Anklage hinsichtlich der Diebstahlstaten mit anschließender Verbindung der beiden Verfahren zu ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 304; ebenso BGH, NJW 1995, 1249 für das Verfahrenshindernis der doppelten Rechtshängigkeit).

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 3 Ss 301/04
    Diese Erklärungen stellen nämlich kein irgendwie geartetes Geständnis dar, das einen als glaubhaft bewertbaren inhaltlichen Gehalt hätte, auf den einen Schuldspruch tragende Feststellungen gestützt werden könnten (BGH StV 2004, 360, 361).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 3 Ss 301/04
    Eine Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage ist aber nur zulässig, wenn beide Tatalternativen, die in Frage kommen, Gegenstand des angeklagten Verfahrens sind, während Wahlfeststellungen zwischen einer angeklagten und einer nichtangeklagten verfahrensrechtlich selbstständigen Tat nicht zulässig ist (BGH NJW 1984, 2109; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 304; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 264 Rdnr. 22 m.w.N.).
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